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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 B 74/15 (Urteil)
...ialgesetzbuch - SGB XII - findet oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB XII steht. Dies ist hier nicht der Fall. Wie das Bundessozialgericht im Beschluss vom ...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 P 4/13 (Urteil)
...SGB II ausschließlich für diesen Zweck eine mindestens gleichwertige Tätigkeit in einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesen werden. Wie § 4 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 TV-BA - im Einklang mit § 44g Abs. 4 S...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 P 2/16 (Urteil)
...ienststellenleiter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b SGB II), die gemäß § 6d SGB II die Bezeichnung Jobcenter führt, die Durchführung einer Maßnahme im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 1 BPersVG beabsichti...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 P 8/09 (Urteil)
...§ 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unumgänglich sind. In dieser Hinsicht genügt eine abstrakte Bezeichnung der Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements, wie sie in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX definiert ...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 P 18/10 (Urteil)
...in über ein Mandat der Beschäftigten aller drei Standorte verfügt (§ 45 Abs. 3 MBGSH). Die Entscheidung muss einheitlich ergehen. Dies wäre aber bei einer Beteiligung aller drei Personalräte nicht sic...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 P 2/11 (Urteil)
...ich tätigen Mitgliedern sowie eine hauptamtliche Geschäftsführung (§ 31 Abs. 1, § 35 Abs. 1 und 2, § 36 Abs. 1 und 4, § 40 SGB IV). Während Letztere die Funktion der Dienststellenleitung einnimmt (§ 8...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 P 6/09 (Urteil)
...igen in § 99 BetrVG keinerlei eigenständige Bedeutung hat. Vielmehr ist sie konstitutiv in dem Sinne, dass die Leitentscheidung des Gesetzgebers für die Beteiligung des Betriebsrats im Entleiherbetrie...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Wehrdienstsenat) - 1 WB 60/10 (Urteil)
...iligungsrechte, bei denen die Beteiligung nicht in einer konkreten Personalangelegenheit, sondern für eine Vielzahl gleichartiger Personalangelegenheiten streitig ist, ist daher ebenso wie bei einem S...