EuGH-Vorlage vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 62/14 (Urteil)
...§ 6a GrEStG anzuwenden ist. Die Wirtschaftsteilnehmer, die die von § 6a GrEStG erfassten Erwerbsvorgänge ohne Umwandlung verwirklichen, können sich im Hinblick auf das mit § 1 GrEStG verfolgte Ziel, R...