Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (8. Senat) - L 8 SO 27/14 (Urteil)
...§ 107 RdNr. 5 m.w.N.). Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII ist ein Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII ist ein Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
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