Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 673/14 (Urteil)
...Abs. 1 und 2 sowie nach § 36 RStV und den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages eine Gemeinsame Geschäftsstelle nach § 7. § 35 Abs. 7, Halbsatz 2 RStV bleibt unberührt.
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