Urteil vom Bundessozialgericht (12. Senat) - B 12 KR 18/17 R (Urteil)
...§ 190 Nr 13 die Ergänzung des § 1227 RVO um Abs 3 vor. Danach gelten als entgeltlich Beschäftigte auch Gefangene (§ 163a RVO), die Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausfallentschädigung (§§ 43 ...