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SGB 8 § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern (Law)
...§ 87 begründete Zuständigkeit bestehen. Unterliegt die Person einem Verteilungsverfahren, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde; bis ...
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SGB 8 § 6 Geltungsbereich (Law)
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die ...