AufenthG 2004 § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verwendungsregelungen (Law)
...§ 87 unterbleibt, soweit besondere gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
(2) Personenbezogene Daten, die von einem Arzt oder anderen in § 203 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4...