Beschluss vom Bundesfinanzhof (11. Senat) - XI R 33/11 (Urteil)
...§ 141 KostO in der im Streitjahr geltenden Fassung waren auf die Kosten der Notare die Vorschriften des Ersten Teils der KostO anzuwenden. Kostenschuldner der Notargebühren war nach § 141 i.V.m. § 2 N...