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AktG § 410 Inkrafttreten (Law)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.
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AktG § 20 Mitteilungspflichten (Law)
(1) Sobald einem Unternehmen mehr als der vierte Teil der Aktien einer Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland gehört, hat es dies der Gesellschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für die Feststel...