-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...und Arbeitsabläufe planen, Arbeitsmittel festlegen, technische Unterlagen nutzen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung be...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahm...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
...undelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...undesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
...und Einteilen von Holz und Rohmaterialien, 10. Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen, ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...und Anlagentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden. In den Prüfungsbereichen Fertigungstechnik und Maschinen- und Anlagentechnik sind insbesondere praxisbezogene Aufgaben mit verknüp...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
...undholz, Schnittholz oder Rohmaterialien nach Bearbeitungsvorgaben und unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung auswählen, prüfen, transportieren und bearbeitungsgerecht zurichten ...
-
HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
...und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im ...
-
AtG (XXXX) §§ 47 und 48 (weggefallen) (Law)
-
BergMAusbV (XXXX) §§ 9 und 10 (weggefallen) (Law)
-
EStG (XXXX) §§ 42 und 42a (weggefallen) (Law)
-
DruckLV (XXXX) §§ 15 und 16 (weggefallen) (Law)
-
DEÜV (XXXX) §§ 27 und 28 (weggefallen) (Law)
-
GewO (XXXX) §§ 139k und 139m (weggefallen) (Law)
-
GenG (XXXX) §§ 78a und 78b (weggefallen) (Law)