Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvF 1/07 (Urteil)
...Der Umstand, dass der Handlungsdruck, unter dem das zuständige Bundesministerium sich befand, auch durch rechtliche Vorgaben bedingt war - nämlich durch das Erfordernis der Bundesratszustimmung und di...