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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1 Ziel dieser Vorschriften (Law)
...malen technischen und ergonomischen Gesichtspunkten eingebaut werden und anschließend eine Funktionsprüfung erfolgt. Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden können, sind Navigati...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M Inhalt (Law)
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BinSchUO2008AnhIIAnl M Inhaltsverzeichnis (Law)
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MarktOWMeldV (XXXX) Anlage G 1 bis M 6 (weggefallen) (Law)
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.04 Antrag auf Typprüfung (Law)
...m Rahmen der Typprüfung ist Antragsteller eine juristische oder natürliche Person, unter deren Namen, Handelsmarke oder sonstiger charakteristischer Bezeichnung die zur Typprüfung angemeldete Anlage h...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Genehmigungsnummer (Law)
...migungsnummer darf nur im Zusammenhang mit der zugehörigen Genehmigung verwendet werden. Für die Anfertigung und das Anbringen der Genehmigungsnummer hat der Antragsteller zu sorgen. ...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
...156 – 165 MHz, 450 – 470 MHz und 1,53 – 1,544 GHz darf die Feldstärke den Wert von 15 μV/m nicht überschreiten. Diese Feldstärken gelten für eine Messdistanz von 3 Metern zum untersuchten Gerät. ...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 2.04 Bedienungsanleitungen (Law)
...muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens folgende Informationen entha...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.03 Messbereiche (Law)
...mit nur einem oder mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende Messbereiche werden empfohlen: 30°/min, 60°/min, ...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 7 Einbau des Wendeanzeigers (Law)
...1. Das Sensorteil ist möglichst mittschiffs, horizontal und auf die Längsachse des Schiffes ausgerichtet einzubauen. Der Einbauort soll möglichst schwingungsfrei sein un...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 1.01 Anwendungsbereich (Law)
...Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Rheinschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mindestanforderungen geprüft wird....
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)
...mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 5.03 Prüfverfahren (Law)
...mmer 1 muss der Anzeigefehler innerhalb der in dem Anhang zu diesem Teil II dargestellten Toleranzgrenzen liegen. Alle anderen Anforderungen müssen erfüllt sein. ...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 4 Anforderungen an die Bordstromversorgung (Law)
...mzuführungen für Radaranlagen und Wendeanzeiger müssen jeweils eine eigene Absicherung haben und möglichst ausfallsicher sein.
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 9 Einbau- und Funktionsprüfung (Law)
...me nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Schiffsattestes, ausgenommen nach Anhang II § 2.09 Nummer 2, sowie nach jedem Umbau am Schiff, der die Betriebsverhältnisse dieser Anlagen ...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 10 Bescheinigung über Einbau und Funktion (Law)
...ma eine Bescheinigung nach dem Muster des Teils IV dieser Anlage aus. Diese Bescheinigung ist ständig an Bord mitzuführen. Bei Nichterfüllung der Prüfbedingungen wird eine Mängelliste ausgestellt. Ein...
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BGB § 99 Früchte (Law)
...mmung gemäß gewonnen wird. (2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die ...
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GBO § 99 (Law)
...mt kann den Besitzer von Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefen sowie von Urkunden der in den §§ 1154, 1155 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art zur Vorlegung dieser Urkunden anha...
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JGG § 99 Entscheidung (Law)
...1) Der Jugendrichter entscheidet durch Beschluß. (2) Hält er die Voraussetzungen für eine Beseitigung des Strafmakels noch nicht für gegeben, so kann er die Entscheidung um höchstens zwei Ja...
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HGB § 99 (Law)
...Maklerlohn bezahlen soll, so ist er in Ermangelung eines abweichenden Ortsgebrauchs von jeder Partei zur Hälfte zu entrichten.