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SprengV 1 § 14 (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt, darf diese anderen Personen nur überlassen, wenn 1. die...
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SprengV 1 § 10 (Law)
(1) Der Antragsteller hat in dem Antrag auf Zulassung anzugeben 1. die Bezeichnung des sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes ...
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SprengV 1 § 6 (Law)
(1) Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes und Sprengzubehör müssen in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit den in der Anlage 1 bezeichneten...
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SprengV 1 § 4 (Law)
(1) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden...
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SprengV 1 Anlage 6 (zu § 18 Absatz 7 und § 23 Absatz 8) (Law)
...10 Zerlegungshöhe ist der senkrechte Abstand zwischen der Verwendungsstelle und der Horizontalen, die durch den Ort der Zerlegung verläuft. ...
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SprengV 1 Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
...10, 20, 30, 50, 80, 100, 160, 200, 300 oder 400 Zündern, Zündmaschinen für Parallelschaltung für Zünderzahlen von 50, 80 oder 100 Zündern bei begrenztem Widerstand des an die Zündmaschine anzuschließe...
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SprengV 1 Anlage 4 Zeichen für Sprengzubehör nach § 6 Absatz 4 Satz 2 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1565 - 1566; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SprengV 1 Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 und § 17 Absatz 5) (Law)
...10 ms ausgelöst werden. (5) Die Zünder dürfen durch einen Gleichstrom der Stärke 0,18 A innerhalb von 5 min nicht ausgelöst werden. (6) Fünf Zünder der gleichen Ausführ...