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AO 1977 § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts (Law)
(1) Gegen den Bund oder ein Land ist die Vollstreckung nicht zulässig. Im Übrigen ist die Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Staatsaufsicht unterliegen, nur mit ...
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AO 1977 § 10 Geschäftsleitung (Law)
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.