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FSPersAV § 28 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen (Law)
(1) Eine Ausbildererlaubnis wird von der Aufsichtsbehörde für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. (2) Die Gültigkeitsdauer einer Ausbildererlaubnis wird um drei Jahre verlängert, wenn di...
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FSPersAV Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) (Law)
...10) Einschränkungen, Auflagen, Abweichungen 11) Name, Nummer und Untersch...
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FSPersAV § 10 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke (Law)
(1) Während der grundlegenden Ausbildung sind in jedem der aufeinander aufbauenden Ausbildungskurse schriftliche, mündliche oder praktische Leistungsnachweise zu erbringen. Schriftliche Leistungsnachw...
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FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
...10 Abs. 2 und 3 und § 34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache. Zum Nachweis der Sprachko...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...10 Abs. 2 und 3 und ermöglichen damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation; • ...