Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 62/14 (Urteil)
...keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung. Sie sind entweder geklärt (fehlende Klärungsbedürftigkeit) oder in einem künftigen Revisionsverfahren nicht klärbar (fehlende Klärungsfähigkeit, zu diesen beiden ...