Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 38/14 (Urteil)
...Klägerin Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vortragen könne, erklärte diese, es sei ihr unerklärlich, weshalb keine Einwilligungserklärung vorliege. Sie sei sicher, eine solche Erkl...