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AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
...kwirkend, jedoch nicht für eine Zeit vor dem 1. April 1950 vorzunehmen; die Unterschiedsbeträge sind nachzuzahlen. (7) Ist der Versicherungsfall vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetr...
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AKG § 10 Ansprüche aus Grundpfandrechten (Law)
...ken sowie die durch diese Pfandrechte gesicherten Ansprüche, soweit die Pfandrechte auf im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten ruhen oder in einem S...