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AnzV 2006 § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) (Law)
...Kreditwesengesetzes anzuzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen anzunehmen ist, dass die Vereinigung zustande kommen wird. Das Scheitern der Fusionsverhandlungen ist unverzüglich mitzutei...
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AnzV 2006 § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland) (Law)
...klärung, dass folgende Tätigkeiten nicht ausgeübt werden: a) Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kredi...
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AnzV 2006 § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...keinen Wohnsitz in Deutschland hat oder gehabt hat oder keine berufliche Tätigkeit in Deutschland ausübt oder ausgeübt hat. (2) Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt der Erstattung der Anzei...
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AnzV 2006 § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...Kreditwesengesetzes ist ein aussagekräftiger Lebenslauf der genannten Personen beizufügen. Der Lebenslauf muss lückenlos, vollständig und wahr sein. Er muss eigenhändig unterzeichnet und mit einem Dat...
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AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
...klärungen in aktualisierter Form erneut einzureichen. Die Bundesanstalt kann im Einzelfall darauf verzichten. (5) Mit Einreichung der nach den §§ 5a und 5b der Anzeige beizufügenden Unterlag...
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AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...kein Führungszeugnis ausstellt, haben Dokumente aus dem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzureichen, die dem Führungszeugnis entsprechen. Werden dort auch derartige Dokumente nicht ausgestellt, so ist ...
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AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
...kelt ist oder war. In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben, die mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen eines Verfahrenshinderniss...
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AnzV 2006 § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen) (Law)
...10 und 12 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular "Passivische Beteiligungsanzeige" nach Anlage 5 dieser Verordnung einzureichen. Bei Änderungen des Beteiligungsverhältnisses sind Einz...