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BBesG § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B (Law)
(1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen werden in Bundesbesoldungsordnungen geregelt. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belang...
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BBesG § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung (Law)
Erhält ein Beamter, Richter oder Soldat Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts ande...
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BBesG Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) (Law)
...lche Verwendungen ausbildet. (2) Die Stellenzulage wird neben einer Stellenzulage nach den Nummern 4, 6, 6a oder 9a nur gewährt, soweit sie diese übers...
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BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
...10 083,24 B 8 10 600,09 B 9 11 241,02 ...