Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 527/17 (Urteil)
...oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen l...