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ÄApprO 2002 § 28 Schriftliche Prüfung (Law)
(1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden, derer ein Arzt zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Tätigkeit bedarf. Die Prüfung...
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ÄApprO 2002 § 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung (Law)
...10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein. (4) Dem Antrag nach Absatz 3 sind beizufügen: 1. ...
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ÄApprO 2002 Anlage 10 (zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...ohlenhydrate, der Lipide und der Nucleinsäuren. Hormonwirkungen. Grundlagen der Molekularbiologie. Biochemische Grundlagen der Immunologie. Biochemische Aspekte der Zell- und Organphysiologie. Grundla...
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ÄApprO 2002 Anlage 15 (zu § 28 Absatz 3 Satz 2) (Law)
...ohender Zustände, Notfall- und Katastrophenmedizin. - Grundzüge der Allgemein-, Krankenhaus- und Seuchenhygiene. ...
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ÄApprO 2002 § 35 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 1a der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteord...
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ÄApprO 2002 § 35a Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (Law)
...10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteordnung zuständige Behörde des Landes zu richten. Der Antragsteller hat dem Antrag die folgenden Unterlagen beizufügen: ...
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ÄApprO 2002 § 34 Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundesärzteordn...
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ÄApprO 2002 Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin ...