Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 C 8/09 (Urteil)
...ss diese bei der Ausübung des Ermessens der Kenntnis der deutschen Schriftsprache eine sehr hohe Bedeutung beigemessen und hier wegen Fehlens dieser Sprachvoraussetzungen ein öffentliches Interesse ab...