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FBeitrV 2000 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...se Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.
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FBeitrV 2000 Anlage (Law)
...sind. Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die Theoretische Versorgungsfläche entst...
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FBeitrV 2000 Eingangsformel (Law)
...s Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und den Organisationserlas...
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FBeitrV 2000 § 1 Beitragspflicht (Law)
...s Sendefunknetzes notwendigen Frequenzen, frühestens jedoch mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das eine Beitragsfestlegung nach § 4 Abs. 2 möglich ist. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der ...
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FBeitrV 2000 § 8 Erstattung von Beitragsanteilen (Law)
...s Kalenderjahres, für die keine Beitragspflicht nach § 1 Abs. 2 bestand, werden gezahlte Beitragsanteile je Kalendermonat mit einem Zwölftel des Jahresbeitrags erstattet oder mit der nächsten Beitrags...
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FBeitrV 2000 § 3a Selbstbehalt (Law)
...s Selbstbehalt zur Abgeltung des Allgemeininteresses an einer störungsfreien und effizienten Frequenznutzung. In den Beitragsbescheiden der Behörde ist der Selbstbehalt nach Satz 1 zu berücksichtigen....
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FBeitrV 2000 § 7 Verjährung (Law)
...s Anspruchs auf Zahlung von Beiträgen gilt § 20 des Verwaltungskostengesetzes entsprechend.
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FBeitrV 2000 Anlage 2 (Law)
...sind. Für Sender, die im Rahmen eines Gleichwellennetzes betrieben werden, wird mittels Leistungsadditionsverfahren eine Summenfeldstärke des Netzes berechnet. Die Theoretische Versorgungsfläche entst...
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FBeitrV 2000 § 2 Beitragsbefreiungen (Law)
...srepublik Deutschland und die bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Ausgaben ganz oder teilweise auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Haushalt des Bundes g...
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FBeitrV 2000 § 5 Fälligkeit (Law)
...s Beitragsbescheides, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt. § 16 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) ist sinngemäß anzuwenden.
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FBeitrV 2000 § 6 Säumniszuschlag (Law)
...sschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden Säumniszuschläge entsprechend § 18 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.
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FBeitrV 2000 § 9 Übergangsvorschriften (Law)
...s Telekommunikationsgesetzes erhalten haben, gelten für die Beitragspflicht sowie die Beitragsermittlung und Beitragsfestsetzung § 1 Abs. 3 und § 4. (3) Für die Beiträge nach Absatz 1 gilt §...
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FBeitrV 2000 § 3 Ermittlung des Aufwands und Festlegung von Jahresbeiträgen (Law)
...sonal- und Sachaufwand wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ständig erfasst und den in Spalte 3 der Anlage aufgeführten Nutzergruppen zugeordne...
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FBeitrV 2000 § 4 Ermittlung des Aufwands und Festlegung von Jahresbeiträgen für neue Nutzergruppen (Law)
...s Telekommunikationsgesetzes erfolgt. (2) Der erste Jahresbeitrag je Bezugseinheit (Spalte 5 der Anlage) errechnet sich aus dem jährlichen Kostenaufwand der Regulierungsbehörde seit der erst...