Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (7. Senat) - 7 B 26/13 (Urteil)
...slast dafür trägt, dass es sich um eine illegale Abfallverbringung handelt einschließlich der Tatsachen, dass es sich um Kunststoffabfälle der Grünen Liste handelt, die zur Verwertung bestimmt sind,
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