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AKG § 103 Gerichtliche Verfahren für Ansprüche ausländischer und staatenloser Gläubiger (Law)
(1) Die in § 27 Abs. 3 genannten Personen können auf Grund von Ansprüchen, für deren Anmeldung nach § 28 Abs. 1 eine Frist vorgesehen ist, bis zum Ablauf der in § 102 Abs. 1 bezeichneten ...
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AKG § 12 Ansprüche aus Verwahrungen (Law)
Zu erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1) auf Herausgabe von Vermögensgegenständen, die von den in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträgern ...