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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16 (Urteil)
...Alimentation des Beamten und seiner Familie ist etwas qualitativ anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaats...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 7/17 (Urteil)
...Alimentation des Beamten und seiner Familie ist etwas qualitativ anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaats...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 4/17 (Urteil)
...Alimentation des Beamten und seiner Familie ist etwas qualitativ anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaats...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 6/17 (Urteil)
...Alimentation des Beamten und seiner Familie ist etwas qualitativ anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaats...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 5/17 (Urteil)
...Alimentation des Beamten und seiner Familie ist etwas qualitativ anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Sie findet ihren Rechtsgrund nicht im Sozialstaats...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 8/17 (Urteil)
...11 für A 10: 6,95 %, 2011 für A 11: 7,15 %, 2012 für A 11: 7,02 %, 2013 für A 11: 7,78 %, 2014 für A 11: 7,57 %, 2014 für A 12: 7,73 %, 2015 für A 12: 5,19 %). ...