Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 314/15 (Urteil)
...als Gesellschafter der L. GmbH persönlich zur Zahlung der rückständigen Miete verpflichtet, weshalb sie sich auch nicht in Verzug befänden, noch seien sie jemals Gesellschafter der für die Verbindl...