Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 1819/10 (Urteil)
...alle der Stornierung von Anlageverträgen zu einem höheren Provisionseinbehalt der Vertriebsgesellschaft
führen; dadurch könne sich das zur Investition zur Verfügung stehende Kapital verringern. ...