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AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...altextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ................................. ...
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AAppO Anlage 16 (zu § 21 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1508) Herrn/Frau ........................, geboren am ......
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AAppO § 16 Zeugnisse und Mitteilungen (Law)
...11. (2) Das Landesprüfungsamt unterrichtet den Prüfling und die anderen Landesprüfungsämter, wenn die Pharmazeutische Prüfung endgültig nicht bestanden worden ist.
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AAppO § 25 Inkrafttreten der Verordnung und außer Kraft tretende Vorschriften (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft.
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AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
...altung der Ordnung. (2) Für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird an jeder Universität eine Prüfungskommission gebildet. Zu ihrem Vorsitzenden, den Mitgliedern und ihren St...
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AAppO Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) (Law)
...alls um die wievielte Wiederholungsprüfung es sich handelt oder gegebenenfalls, aus welchen Gründen die Prüfung nicht bestanden worden ist. ...
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AAppO § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung zuständige Behörde des Landes zu richten. Beantragt der Antragsteller erstmals die Erteilung der Erla...
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AAppO § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...aligen Erteilung nur dann auf weniger als zwei Jahre befristet werden, wenn im Einzelfall die mit der Erlaubnis versehenen Einschränkungen und Nebenbestimmungen oder die vom Antragsteller beabsichtigt...
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AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...altextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ................................ ...