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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO § 13 Rücktritt und Versäumnis (Law)
(1) Nach der Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes zulässig. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglic...
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AAppO § 11 Mündliche Prüfungen (Law)
(1) Für den Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden vom Landesprüfungsamt Prüfungskommissionen bestellt. Sie bestehen aus dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, weiteren Mi...
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AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde i...
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AAppO Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1503; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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AAppO § 22b Erlaubnis nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs nach § 11 Absatz 1a der Bundes-Apothekerordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung zus...
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AAppO § 22a Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...11 Absatz 1 der Bundes-Apothekerordnung ist an die nach § 12 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung zuständige Behörde des Landes zu richten. Beantragt der Antragsteller erstmalig die Erteilung der Erla...