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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des verstorbenen Verfolgten maßgebend, es sei denn, daß seine soziale Stellung eine günstigere Einreihung re...
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BEGDV 1 § 1 Nachweis des Todes (Law)
...Kann der Tod oder die Todesfeststellung nicht durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden, so gelten für den Nachweis des Todes oder der Todesfeststellung die Grundsätze des § 176 BEG. (3...
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BEGDV 1 Anlage 2 (zu § 11 der 1.DV-BEG) (Law)
...11 Abs. 2 Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Ab vollendetem 30. Lebensjahr ...