-
LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
-
LuftBODV 2 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...11) Ein Ortstag ist ein Zeitraum von 24 Stunden, der um 0 Uhr Ortszeit beginnt und den die Besatzungsmitglieder an der Heimatbasis verbringen können.
-
LuftBODV 2 2009 Inhaltsübersicht (Law)
-
LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
(1) Der Luftfahrtunternehmer benennt gegenüber dem Besatzungsmitglied einen Ort als Heimatbasis, an dem das Besatzungsmitglied regelmäßig eine Dienstzeit oder eine Abfolge von Dienstzeiten beginnt und...
-
LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
-
LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1100 anzurechnen.
-
LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
(1) Wird die Flugdienstzeit nach § 8 Absatz 1 bis 7 planmäßig durch eine Pause am Boden von mindestens drei Stunden unterbrochen und steht dem Besatzungsmitglied während der Pause in unmittelbarer Näh...
-
LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
-
LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
-
LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
(1) Bereitschaftszeit ist als Flugdienstzeit anzurechnen, wenn Bereitschaftszeit und Flugdienstzeit nicht durch eine Ruhezeit nach § 15 unterbrochen werden und ...
-
LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Aufsichtsbehörde einem Unternehmer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zu...
-
LuftBODV 2 2009 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mi...
-
LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
(1) Unbeschadet des gesetzlichen Jahresurlaubs erhalten die Besatzungsmitglieder Ortstage, die im Voraus bekanntzugeben sind. Die Ortstage können die vorgeschriebenen Ruhezeiten beinhalten. An Ortstag...
-
LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
(1) Der Unternehmer hat fortlaufende Aufzeichnungen über die Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, einschließlich der Blockzeiten, und Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder in übersichtlicher und prüfbarer Fo...
-
LuftBODV 2 2009 § 19 Ausnahmen für besondere Flüge (Law)
(1) Die Aufsichtsbehörde kann für Flüge zum Zwecke der Forschung, für Arbeits- und Wettbewerbsflüge Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn: ...
-
LuftBODV 2 2009 § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
(1) Sofern die Aufsichtsbehörde abweichende Flugdienstzeiten nach § 21 genehmigt hat, kann sie für diese Besatzungsmitglieder nach Maßgabe der folgenden Absätze Abweichungen von § 2 Absatz 8 und den §...
-
LuftBODV 2 2009 § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung (Law)
Die Aufsichtsbehörde kann auf schriftlichen Antrag eine zweimalige Verlängerung der Flugdienstzeit nach § 8 Absatz 1 bis zu einer höchstzulässigen Flugdienstzeit von 18 Stunden innerhalb jeweils siebe...
-
LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
(1) Die Flugdienstzeit umfasst 1. die Zeiten für Vorarbeiten vom angeordneten Antritt des Flugdienstes bis zum Beginn der Blockze...
-
LuftBODV 2 2009 § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten (Law)
(1) Können aus unvorhersehbaren Gründen die Zeiten nach den §§ 8, 9, 10, 15 und 16 nicht eingehalten werden, entscheidet der verantwortliche Luftfahrzeugführer unter Abwägung aller Umstände und nach A...
-
LuftBODV 2 2009 § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst (Law)
(1) Auf Antrag kann die Aufsichtsbehörde für Besatzungsmitglieder, die in Hubschraubern des Rettungsdienstes eingesetzt werden, nach Maßgabe der folgenden Absätze Abweichungen von § 2 Absatz 9 und den...