-
GefStoffV 2010 § 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor physikalisch-chemischen Einwirkungen zu ergreifen. Er hat die Maßna...
-
GefStoffV 2010 Anhang III (zu § 11 Absatz 4) (Law)
...Lagerräume für organische Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III müssen mit Druckentlastungsflächen versehen sein. (4) Lagerräume müssen so errichtet und ausgerüstet sein, dass die höchs...
-
GefStoffV 2010 Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3) (Law)
...Lageplan, aus dem die Lage zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen im Umkreis von 350 Metern ersichtlich ist, 5. welche der im Lageplan n...