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GBVfg § 96 Anlegung und Führung der elektronischen Grundakte (Law)
(1) Die Grundakte kann vollständig oder teilweise elektronisch geführt werden. Bei teilweiser elektronischer Führung sind in die beiden Teile der Grundakte Hinweise auf den jeweils anderen Teil aufzun...
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GBVfg § 31 (Law)
Die Durchführung der Umschreibung im einzelnen ergibt sich aus den in den Anlagen 2a und 2b beigefügten Mustern. § 22 Satz 2 gilt entsprechend.
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GBVfg § 11 (Law)
(1) In der dritten Abteilung werden Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen. (2) Die Spalt...
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GBVfg Anlage 2a (zu § 31) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines unübersichtlichen Grundbuchblatts, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 16...
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GBVfg Anlage 2b (zu § 31) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines neuen Grundbuchblatts, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 28 - 36) ...