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BEGDV 1 § 16 Zahlung der Rente (Law)
(1) Die Rente wird in monatlich vorauszahlbaren Beträgen vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem die Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt sind, frühestens jedoch vom 1. November 1953 an. ...
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BEGDV 1 § 17 Ruhen der Rente (Law)
(1) Soweit und solange die Rente nach § 22 BEG in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 geruht hat, ist dies bei der Bemessung der Summe der rückständigen Rentenbeträge zu berücksichtigen. ...
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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
...sfrau tätig war, bestimmt sich in der Regel nach der wirtschaftlichen oder, sofern dies günstiger ist, nach der sozialen Stellung ihres Ehemannes. (7) Hatte der Verfolgte wegen seines Alters...
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BEGDV 1 § 6 (Law)
(weggefallen)
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BEGDV 1 § 1 Nachweis des Todes (Law)
...sfeststellung nach dem Verschollenheitsgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften wird regelmäßig durch öffentliche Urkunden nachgewiesen. (2) Kann der Tod oder die Todesfeststellung nicht ...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
(1) Kinder erhalten nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Rente, wenn sie 1. in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, d...
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BEGDV 1 Anlage 2 (zu § 11 der 1.DV-BEG) (Law)
...11 Abs. 2 Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Ab vollendetem 30. Lebensjahr ...