Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 262/13 (Urteil)
...UR 23.907.769. Der Gewinnvortrag erhöht sich um den Spitzenbetrag, der sich aufgrund Abrundung der Ausschüttungsbeträge gemäß Ziffer 1.b) je Depot auf volle Eurocent ergeben kann, maximal um EUR 21.42...