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KVLG 1989 § 12 Krankengeld (Law)
...as Arbeitsentgelt zugrunde gelegt; die Gewährung von Krankengeld schließt die Gewährung von Leistungen nach § 9 nicht aus.
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KVLG 1989 § 11 Ersatzkraft bei Betriebs- und Haushaltshilfe (Law)
...as Nähere. Sie hat dabei die Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe und Haushalte zu berücksichtigen. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Kran...
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KVLG 1989 § 61 (Law)
...assen durchgeführt wurde. (3) Die Ortskrankenkassen, auf die Mitglieder der Landkrankenkassen übergegangen sind, haben in ihrer Gesamtheit der landwirtschaftlichen Krankenkasse den Aufwand f...
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KVLG 1989 § 62 (Law)
...assen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.
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KVLG 1989 § 59 (Law)
...assung kann nicht widerrufen werden. Die landwirtschaftliche Krankenkasse hat eine Befreiung von der nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 bestehenden Versicherungspflicht auf Antrag des Befreiten zu widerrufen, wenn...
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KVLG 1989 § 60 (Law)
...12 bestehenden landwirtschaftlichen Krankenkassen erfüllt waren.
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KVLG 1989 § 2 Pflichtversicherte (Law)
...as Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, das sie neben dem Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen haben, sowie das in § 5 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannte Vorruhestandsge...
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KVLG 1989 § 6 Freiwillige Versicherung (Law)
...asse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, 1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 nach Beendigung der Mitgliedschaft, ...
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KVLG 1989 § 16 (weggefallen) (Law)
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KVLG 1989 § 23 Mitgliedschaft von Antragstellern (Law)
(1) Als Mitglieder gelten Personen, die eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 4 genannten Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte beantragt haben, ohne die Voraussetzungen für den Bezug die...
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KVLG 1989 § 24 Ende der Mitgliedschaft (Law)
...as Mitglied als Versicherungspflichtiger Mitglied einer anderen Krankenkasse wird, 8. mit Ablauf des Vortages, an dem ein anderweitiger Ansp...
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KVLG 1989 § 28 Meldepflichten bei Wehrdienst und Zivildienst (Law)
Für die Meldepflicht bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst gilt § 204 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
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KVLG 1989 § 45 Beitragsberechnung für Altenteiler (Law)
...as Arbeitseinkommen mit Ausnahme von Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft. Bei Personen, die eine Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,...
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KVLG 1989 § 46 Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder (Law)
...ass an die Stelle der Regelungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen die Regelungen der Satzung treten. Für das außerland- und außerforstwirtschaftliche Arbeitseinkommen gilt § 41. Für die Bei...
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KVLG 1989 § 5 Befristete Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
...asse freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn der Antrag innerhalb eines Monats gestellt wird. Wird der Antrag später g...
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KVLG 1989 § 8 Grundsatz (Law)
...ass Absatz 6 und Absatz 8 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden sind. (4) Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen gilt § 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit der Maßgabe, dass auch Versichert...
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KVLG 1989 § 19 (weggefallen) (Law)
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KVLG 1989 § 35 (weggefallen) (Law)
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KVLG 1989 § 38 Festsetzung der Beiträge (Law)
...ass die Betriebsmittel der Krankenkasse einschließlich der Zuführung aus der Rücklage zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen, sind die Beiträge zu erhöhen. Muss die Krankenkasse, um ihre Leistungsf...
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KVLG 1989 § 42 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige (Law)
...asse die auf das Beschäftigungsverhältnis entfallenden Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. (3) Für Schwangere, deren Mitgliedschaft nach § 25 Abs...