-
BGBEG § 44 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen (Law)
(1) § 1303 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 22. Juli 2017 geltenden Fassung ist für Ehen, die vor dem 22. Juli 2017 geschlossen worden sind, nicht anzuwenden. Die Aufhebbarkeit dieser...
-
BGBEG § 12 Besondere Form (Law)
Bei einem Einzelzahlungsvertrag, der nicht Gegenstand eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ist, hat der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer die in § 13 genannten Informationen und Vertragsbe...
-
BGBEG § 11 Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und elektronisches Geld (Law)
(1) Bei Zahlungsdiensteverträgen über die Überlassung eines Kleinbetragsinstruments (§ 675i Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) teilt der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer a...
-
BGBEG § 29 Übergangsvorschriften zum Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (Law)
(1) Auf ein bis zum 1. Mai 2013 entstandenes Mietverhältnis sind die §§ 536, 554, 559 bis 559b, 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 1. Mai 2013 geltenden Fassung weiter anzuwe...
-
BGBEG Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, S. 430 - 432) ...
-
BGBEG Anlage 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, S. 433 - 435) ...
-
BGBEG § 41 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11. Juni 2017 (Law)
Ist vor Inkrafttreten von Artikel 8 am 17. Juni 2017 eine Vollmacht erteilt oder eine Erklärung im Namen einer anderen Person gegenüber einem Dritten abgegeben oder für einen anderen entgegengenommen ...