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ABBergV § 23 Übertragung der Verantwortlichkeit (Law)
Der Unternehmer kann die Pflichten, die sich für ihn aus dieser Verordnung ergeben, ganz oder teilweise auf verantwortliche Personen übertragen.
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ABBergV § 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen (Law)
(1) Bei der Gestaltung der Arbeitsstätten hat der Unternehmer für einen den Gefahren angemessenen Schutz der Beschäftigten zu sorgen. Die Arbeitsstätten sind sauber zu halten, wobei gefährliche Stoffe...
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ABBergV Anhang 2 (zu § 12) (Law)
...Kraftbetätigte Türen und Tore müssen ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden können. Sie müssen mit gut erkennbaren und leicht zugänglichen Notabschalteinrichtungen ausgestattet und auch von H...
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ABBergV Anhang 1 (zu den §§ 11 und 12) (Law)
...Krankentragen zugänglich sein. In den Räumen ist eine Anleitung für Erste Hilfe bei Unfällen gut sichtbar auszuhängen. ...