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ViehVerkV 2007 § 44 Kennzeichnung (Law)
(1) Die Durchführung der Kennzeichnung von Einhufern nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/E...
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ViehVerkV 2007 Anlage 12 (zu § 42 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 235) Seite: … Name: ...
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ViehVerkV 2007 § 12 Viehhandelsunternehmen (Law)
(1) Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu...
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ViehVerkV 2007 Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3) (Law)
...Krankheit alle seuchenkranken und verdächtigen Tiere abgesondert werden können. 3. Für die Transportfahrzeuge, die im Rahmen des Viehhandels...
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ViehVerkV 2007 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2) (Law)
...Krankheit hinweisen, es sei denn, die Tiere werden mit Genehmigung der zuständigen Behörde unmittelbar zur Tötung und unschädlichen Beseitigung verbracht. 3. ...