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BGBEG § 21 Übergangsvorschrift für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverfahren (Law)
§ 899a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie § 47 Absatz 2 Satz 2 und § 82 Satz 3 der Grundbuchordnung gelten auch, wenn die Eintragung vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Artikel 5 Absatz 2 des G...
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BGBEG § 12 Besondere Form (Law)
...menvertrags ist, hat der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer die in § 13 genannten Informationen und Vertragsbedingungen in leicht zugänglicher Form zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen ...
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BGBEG § 35 Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 (Law)
...mehr anzuwenden auf Mietstaffeln, deren erste Miete zu einem Zeitpunkt fällig wird, in dem die vertragsgegenständliche Mietwohnung nicht mehr in den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 556...
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BGBEG Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
...mem Widerruf des Darlehensvertrags auch an den [einsetzen: Bezeichnung des mit dem Darlehensvertrag zusammenhängenden Vertrags] (im Folgenden: zusammenhängender Vertrag)** nicht mehr gebunden.“ ...
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BGBEG Anlage 8 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) (Law)
...mem Widerruf des Darlehensvertrags auch an den [einsetzen: Bezeichnung des mit dem Darlehensvertrag zusammenhängenden Vertrags] (im Folgenden: zusammenhängender Vertrag)** nicht mehr gebunden.“ ...