-
FSPersAV § 12 Erteilung der Auszubildendenlizenz (Law)
(1) Die Aufsichtsbehörde erteilt die Auszubildendenlizenz, wenn der Auszubildende die Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz besteht oder die Prüfung nach § 16 erlassen wird, soweit § 6 Abs. 1 Nr...
-
FSPersAV Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) (Law)
...12) Datum der allgemeinen Untersuchung 13) Gültigkeitsdauer der Bescheini...
-
FSPersAV § 10 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke (Law)
(1) Während der grundlegenden Ausbildung sind in jedem der aufeinander aufbauenden Ausbildungskurse schriftliche, mündliche oder praktische Leistungsnachweise zu erbringen. Schriftliche Leistungsnachw...
-
FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1960 - 1961) Die in § 10 Abs. 2 und 3 und § 34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen...
-
FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...120 Minuten und zwei schriftliche Leistungsnachweise mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten mit den in diesem Kurs sowie im Grundkurs für Flugverkehrskontrolle vermittelten Ausbildungsinhalten sowie e...