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BesVNG 1 § 16 (Law)
...s Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vorhandenen Versorgungsempfänger aus dem in der Vorbemer...
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BesVNG 1 § 12 (Law)
...stalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, sowie für die Richter im Landesdienst. Er gilt nicht für die Beamten der öffentlich-rechtlichen Religionsgese...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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BesVNG 1 § 6 (weggefallen) (Law)
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