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ABBergV § 12 Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen (Law)
(1) Bei der Gestaltung der Arbeitsstätten hat der Unternehmer für einen den Gefahren angemessenen Schutz der Beschäftigten zu sorgen. Die Arbeitsstätten sind sauber zu halten, wobei gefährliche Stoffe...
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ABBergV Anhang 2 (zu § 12) (Law)
...tgelegt werden können, sind so auszulegen, daß eine sichere Handhabung gewährleistet ist. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, daß sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten darstelle...
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ABBergV Anhang 1 (zu den §§ 11 und 12) (Law)
...tgemische zu verhindern, 1.2.1.2 die Zündung explosionsfähiger G...