Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (5. Senat) - 5 B 102/13 (Urteil)
...ung ist auch nicht deshalb geboten, weil der Zugang zu den Gerichten und zu den den Rechtssuchenden in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus sachlichen Gründen nich...