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SGB 5 (XXXX) §§ 140b bis 140d (weggefallen) (Law)
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SGB 5 (XXXX) §§ 178 bis 185 (weggefallen) (Law)
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SGB 5 § 13 Kostenerstattung (Law)
...129 Absatz 1 Satz 5 sind die der Krankenkasse entgangenen Rabatte nach § 130a Absatz 8 sowie die Mehrkosten im Vergleich zur Abgabe eines Arzneimittels nach § 129 Absatz 1 Satz 3 und 4 zu berücksichti...
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SGB 5 § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (Law)
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Ve...
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SGB 5 § 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung (Law)
...12 Abs. 2 der Insolvenzordnung für die Ansprüche der Beschäftigten von Krankenkassen auf Leistungen der Altersversorgung und auf Insolvenzgeld.
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SGB 5 § 5 Versicherungspflicht (Law)
...bis 8, 11 bis 12 versicherungspflichtig oder nach § 10 versichert ist, es sei denn, der Ehegatte, der Lebenspartner oder das Kind des Studenten oder Praktikanten ist nicht versichert oder die Versiche...
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SGB 5 § 33a (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 308 (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 30 (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 30a (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 134 (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 154 (Law)
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SGB 5 Inhaltsübersicht (Law)
...126 bis 128 Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern ....... §§ 12...
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SGB 5 § 62a (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 141 (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 312 (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 59 (Law)
(weggefallen)
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SGB 5 § 169 (Law)
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SGB 5 § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung (Law)
...bis 7 genannten Ziele werden auch die Ziele und Teilziele beachtet, die in der Bekanntmachung über die Gesundheitsziele und Teilziele im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung vom 26. Februar...
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SGB 5 § 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (Law)
...12. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt in seiner Satzung das Verfahren zur Aufbringung der erforderlichen Mittel durch die Krankenkassen. § 89 Absatz 3 bis 5 des Zehnten Buches gilt ents...