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ABBergV § 13 Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung (Law)
...at dafür zu sorgen, daß Unterkünfte und Aufenthaltsräume mindestens zwei getrennte, so weit wie möglich auseinanderliegende Notausgänge nach Satz 2 aufweisen. Die Notausgänge müssen den Zugang zu eine...
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ABBergV Anhang 3 (zu § 13) (Law)
...Anzahl der voraussichtlich auf der Plattform schlafenden Beschäftigten enthalten. Jeder als Schlafraum ausgewiesene Raum muß für die dort untergebrachten Personen ausreichend Platz zur Aufbewahrung ih...