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HGB § 402 (Law)
Die Vorschriften des § 400 Abs. 2 bis 5 und des § 401 können nicht durch Vertrag zum Nachteile des Kommittenten abgeändert werden.
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FamFG § 402 Anfechtbarkeit (Law)
...tattgegeben wird, ist ausgeschlossen. (3) Die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, des Aktiengesetzes und des Publizitätsgesetzes über die Beschwerde bleiben unberührt.
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BImSchV 13 2013 § 18 Messplätze (Law)
...tative und einwandfreie Messungen gewährleistet sind. Näheres bestimmt die zuständige Behörde.
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AktG § 402 Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen (Law)
...Tat nicht in anderen Vorschriften über Urkundenstraftaten mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer von einer falschen oder verfälschten Bescheinigung der in Absatz 1 ...
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BGB § 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslieferung (Law)
Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich ...
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BinSchUO2008Anh III § 4.02 Freibord (Law)
...tatsächlichen Sprung S vorn kein größerer Wert als 2000 mm und cc) für den tatsächlichen Spr...
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ZPO § 402 Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen (Law)
Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind. ...
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RheinSchPV 1994 § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen (Law)
1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muß jedes Fahrzeug - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge - erforderlichenfalls die Zeiche...
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 4.02 Dämpfungseinrichtungen (Law)
1. Das Sensorsystem soll kritisch bedämpft sein. Die Dämpfungszeitkonstante von 63 % des Endwertes darf 0,4 s nicht überschreiten. ...
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StPO § 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers (Law)
Die Anschlußerklärung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenklägers ihre Wirkung.
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BinSchStrO 2012 § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen (Law)
1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss jedes Fahrzeug – mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs – in den in Anlage 6 genannte...
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BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
...tale Infrastruktur Abweichungen von diesen Vorschriften gestatten. Diese Abweichungen sind in das Fährzeugnis einzutragen. 2. Verweist diese...
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DonauSchPVAnl 1993 § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen (Law)
1. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung muß jedes Fahrzeug, ausgenommen Kleinfahrzeuge nach Nummer 2, erforderlichenfalls die Z...
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AO 1977 § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (Law)
...taatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren durch, so hat die sonst zuständige Finanzbehörde dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung sowie die B...
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BinSchUO2008Anh II § 4.02 Freibord (Law)
...tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaues in m; b Breite des betreffenden Aufbaues in m; ...
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BinSchUO2008Anh IX § 4.02 Dämpfungseinrichtungen (Law)
1. Das Sensorsystem soll kritisch bedämpft sein. Die Dämpfungszeitkonstante (63 % des Endwertes) darf 0,4 s nicht überschreiten. ...
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MoselSchPV 1997 § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen (Law)
1. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Verordnung muß jedes Fahrzeug - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge - erforderlichenfalls die Zeiche...
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WG Art 18 (Law)
(1) Enthält das Indossament den Vermerk "Wert zur Einziehung", "zum Inkasso", "in Prokura" oder einen anderen nur eine Bevollmächtigung ausdrückenden Vermerk, so kann der...
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Grundgesetz Artikel 18 (Law)
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Arti...
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ScheckG Art 18 (Law)
(1) Der Indossant haftet mangels eines entgegenstehenden Vermerks für die Zahlung. (2) Er kann untersagen, daß der Scheck weiter indossiert wird; in diesem Fall haftet er denen nicht, an die...