Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht (9. Senat) - L 9 AY 3/19 B ER (Urteil)
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An einem Anordnungsanspruch würde es aber selbst dann fehlen, wenn § 11 Abs. 2 AsylbLG auf den Antragsteller nicht anwendbar wäre. Auch dann hätte der Antragsteller keinen spruchreifen Anspruch auf...